Bei der derzeitigen Gesetzeslage ist die Personalverrechnung ein beinahe undurchschaubares Gebiet mit zahlreichen Fragen des Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Die Lohnabrechnung ist eine personalintensive Verpflichtung. Die Errechnung, die Durchführung und die entsprechende Kontrolle sind nur die eine Seite, die andere betrifft das Arbeitsrecht, und die ständigen Veränderungen im Sozialversicherungs- Arbeitsrecht.
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